Matthias Hauer MdB

Neuigkeiten

Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble bei seiner Rede während der Gedenkstunde für die Opfer des Nationalsozialismus im Plenarsaal des Deutschen Bundestages am 31. Januar. © Deutscher Bundestag

Ergebnisse der Kohlekommission

Am 6. Juni 2018 hat die Bundesregierung die Einsetzung der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ beschlossen, die in dieser Woche ihren Abschlussbericht veröffentlicht hat. Bis spätestens 2038 soll der Ausstieg aus der Kohleverstromung vollzogen sein. Einen besonderen Fokus legt die Kommission bei ihrem Bericht auf die Versorgungssicherheit, stabile Strompreise und die Schaffung neuer Arbeitsplätze in den betroffenen Regionen. In den Jahren 2023, 2026 und 2029 sollen die Maßnahmen laut Kommission einer umfassenden Überprüfung durch ein unabhängiges Expertengremium unterzogen werden, um gegebenenfalls nachzusteuern. Dabei soll überprüft werden, wie sich der schrittweise Ausstieg aus Braun- und Steinkohle auf das Erreichen der Klimaziele, die Strompreise, die Sicherheit der Stromversorgung, die Arbeitsplätze, den Strukturwandel und die regionale Wertschöpfung auswirke. Im Jahr 2032 wird zudem die Frage beantwortet, ob der Ausstieg auf das Jahr 2035 vorgezogen werden kann.

Gesetz zu Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch
Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat am 29. Januar den Referentenentwurf zur Änderung von § 219a des Strafgesetzbuches (StGB) vorgestellt. Ziel des Entwurfs ist die Verbesserung der Information von Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung ziehen, sowie Rechtssicherheit für Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Gleichzeitig soll das Verbot der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch erhalten bleiben. Neben der Ergänzung in § 219a, dass die entsprechenden medizinischen Stellen auch öffentlich ohne Risiko der Strafverfolgung über die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen informieren dürfen, soll es eine von der Bundesärztekammer zentral geführte Liste mit Ärzten, Krankenhäusern und Einrichtungen geben, die auch Angaben über die jeweils angewendeten Methoden enthält.

Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus
Mehr über die Sonderveranstaltung zum Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus am 31. Januar im Deutschen Bundestag finden Sie hier.