Matthias Hauer MdB

Neuigkeiten

Beratungen im Plenum des Deutschen Bundestages © Deutscher Bundestag, Studio Kohlmeier

Mehr Geld für Länder und Kommunen

Vor einer Woche ist es Bund und Ländern unter Beteiligung der Koalitionsfraktionen gelungen, sich nach über zweijähriger Verhandlung auf eine Weiterentwicklung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab 2020 zu verständigen. Der Ausgleich der Finanzkraft der Länder erfolgt zukünftig über den Länderanteil an der Umsatzsteuer statt durch den bisherigen Finanzausgleich unter den Ländern. Die zusätzliche Beteiligung des Bundes wird allein im Jahr 2020 rund 9,5 Milliarden Euro betragen.

Weitere Entlastung von Ländern und Kommunen

In erster Beratung hat der Deutsche Bundestag gestern über weitere Entlastungen für Länder und Kommunen debattiert. Der Gesetzentwurf umfasst u.a. die im Koalitionsvertrag vorgesehene Entlastung der Kommunen um fünf Milliarden Euro ab 2018. Davon soll eine Milliarde Euro über den Umsatzsteueranteil der Länder gezahlt werden, vier Milliarden Euro gehen direkt über den Umsatzsteueranteil der Gemeinden und über die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft an die Kommunen. „Auch die eine Milliarde Euro, die über die Länder zu verteilen ist, muss ungekürzt und zusätzlich bei den Kommunen ankommen und darf nicht in den Landeshaushalten versickern“, betont Matthias Hauer. „Das haben die Länder der Bundesregierung zugesagt. Jetzt stehen sie in der Pflicht, diese Zusage einzuhalten.“

Der Bund übernimmt außerdem in den Jahren 2016 bis 2018 vollständig die Kosten der Unterkunft für anerkannte Asyl- und Schutzberechtigte. Zudem erhalten die Länder 2016 bis 2018 als Integrationspauschale jährlich zwei Milliarden Euro. „Auch diese vom Bund bereitgestellten Mittel sollten tatsächlich an die Kommunen weitergeleitet werden“, so Matthias Hauer. Für den sozialen Wohnungsbau erhalten die Länder in den Jahren 2017 und 2018 zusätzlich jeweils 500 Millionen Euro.