Matthias Hauer MdB

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Weihnachtsgrüße aus dem Deutschen Bundestag: Matthias Hauer MdB unterschreibt auf den „Bändern der Verbundenheit“, die an die Einsatzorte von etwa 3.450 Bundeswehrangehörigen im Ausland geschickt werden. Diese Soldatinnen und Soldaten können das Weihnachtsfest nicht im Kreise ihrer Familien verbringen.

Mehr Teilhabe für behinderte Menschen

Der Deutsche Bundestag hat in dieser Woche das Bundesteilhabegesetz verabschiedet.  Darin werden die Leistungen von Menschen mit Behinderungen neu geregelt. Ziel ist es, ihre Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe zu stärken. Die Reform sieht vor allem Verbesserungen für behinderte Menschen vor, die im Alltag und am Arbeitsplatz Assistenzleistungen brauchen. Mehr als zehn Prozent der deutschen Bevölkerung ist schwerbehindert. Ihre Leistungen werden aus der Sozialhilfe herausgelöst und im Behindertenrecht verankert. Unter anderem wird ab 2017 für Bezieher von Eingliederungshilfe ein zusätzlicher Vermögensfreibetrag in Höhe von 25.000 Euro eingeführt. Bislang galt ein Freibetrag von 2.600 Euro. Das Einkommen des Partners wird ab 2020 nicht mehr auf das Vermögen des behinderten Menschen angerechnet. Auch soll Menschen mit Behinderungen bundesweit mehr Teilhabe am Arbeitsleben ermöglicht werden. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.

Bundesverkehrswegeplan bis 2030 steht
Mit einem auf rund 270 Milliarden Euro erhöhten Investitionsvolumen ist in dieser Woche auch der Bundesverkehrswegeplan 2030 beschlossen worden. Er umfasst die Planung der Verkehrsinfrastruktur von Bundesautobahnen und Bundesstraßen, Bundesschienenwegen sowie Bundeswasserstraßen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Erhalt und der Modernisierung der vorhandenen Infrastruktur. Mit einem Anteil von 19,8 Prozent an den Investitionen für Aus- und Neubauprojekte in Bundesfernstraßen erhält Nordrhein-Westfalen deutlich mehr Mittel als in vorhergehenden Bundesverkehrswegeplänen. Matthias Hauer MdB hatte sich u.a. dafür eingesetzt, dass der Ausbau der A40 zwischen Frohnhausen und Essen-Ost in den Plan aufgenommen wurde, damit dort kein Nadelöhr entsteht. Dies war ursprünglich gar nicht enthalten und ist nun im „Weiteren Bedarf mit Planungsrecht“ aufgeführt.