Besserer Schutz für Anleger
Highlights der vergangenen beiden Sitzungswochen im Finanzausschuss: Kleinanlegerschutzgesetz: Der Deutsche Bundestag hat am 27. Februar in erster Lesung über das Kleinanlegerschutzgesetz beraten. Kleinanleger sollen damit in Zukunft besser vor trügerischen oder risikoreichen Angeboten geschützt werden. Anbieter und Vermittler von Vermögensanlagen müssen bald strengere Auflagen erfüllen und besser in ihren Prospekten über das jeweilige Anlageprodukt informieren. Halten sie sich nicht daran, drohen Sanktionen bis zum Vermarktungsverbot für ein Produkt. Neue Transparenzregeln sollen dafür sorgen, dass Kleinanleger künftig selber besser die Risiken einer Anlage einschätzen können. Hochfrequenzhandel: Am 4. März hat sich der Finanzausschuss mit dem Leiter der Handelsüberwachungsstelle der Frankfurter Wertpapierbörse und der Eurex Deutschland, Michael Zollweg, über den Hochfrequenzhandel ausgetauscht. Die Aufgabe der Handelsüberwachungsstelle ist es, die Marktintegrität zu sichern