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Eindämmung der Corona-Pandemie
Am 18. November hat der Deutsche Bundestag das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz verabschiedet. „Viele Menschen aus Essen haben mir geschrieben und ihre Sorge darüber ausgedrückt“, sagt Matthias Hauer MdB. „Dabei gibt es auch viele Missverständnisse, über die es aufzuklären gilt.“ Das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz ergänzt das Infektionsschutzgesetz um einen Paragrafen, der die rechtliche Grundlage für Maßnahmen der Länder zur Pandemiebewältigung konkretisiert. Nur wenn der Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellt, kann die Bundesregierung diese Maßnahmen ergreifen. Das Parlament kann dabei jederzeit diese Lage für beendet erklären und die Maßnahmen sind im Wesentlichen bis zum 31. März 2021 beschränkt. Die Bundesländer müssen zudem alle Corona-Schutzmaßnahmen begründen und auf vier Wochen begrenzen. Faktencheck unter: www.cducsu.de/spezial/faktencheck-bevoelkerungsschutzgesetz