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70 Jahre Grundgesetz
Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in der letzten Plenarsitzung des Parlamentarischen Rates in Bonn feierlich unterzeichnet und verkündet. In der Nacht vom 23. auf den 24. Mai 1949 trat das Grundgesetz dann feierlich in Kraft. Damit war die Bundesrepublik Deutschland als freiheitlich-demokratischer und sozialer Rechtsstaat begründet. In einer vereinbarten Debatte hat der Deutsche Bundestag am 16. Mai 2019 über „70 Jahre Grundgesetz“ diskutiert. Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus MdB hob in seiner Rede die Bedeutung der Grundrechte für die Freiheit jedes Einzelnen hervor und wandte sich gegen vorschnelle Ergänzungen des Grundgesetzes. Weiter betonte der Fraktionsvorsitzende den Gottesbezug in der Verfassung: Dieser sei auch eine Absage an menschliche Allmacht.