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Mehr Verbraucherschutz durch Musterfeststellungsklage
Damit Verbraucher künftig einfacher ihr Recht durchsetzen können, hat der Deutsche Bundestag am Donnerstag die sogenannte „Musterfeststellungsklage“ beschlossen. Diese neue Form der Klage ermöglicht eine zügige und kostengünstige Durchsetzung von Ansprüchen, die einer Vielzahl von Personen zustehen. Sie macht zum Beispiel dann Sinn, wenn wegen eines geringen Schadens der Prozess eines einzelnen Betroffenen unverhältnismäßig wäre. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich in solchen Fällen künftig von Verbänden vertreten lassen. Damit kein Missbrauch entsteht, wird die Klagebefugnis der Verbände an hohe Hürden geknüpft. So müssen sie zum Beispiel mindestens 350 Mitglieder oder zehn Mitgliedsverbände haben und seit vier Jahren bestehen.