Matthias Hauer MdB

Mitteilung

© pixabay/Creative Commons

56,7 Millionen Euro vom Bund für die Sanierung von Schulen in Essen

NRW-Landesregierung leitet Bundesmittel schnell und vollständig weiter

Die Stadt Essen soll im Rahmen des Kommunalinvestitions­förderungsgesetzes 56.727.929 Euro vom Bund erhalten. Dazu hat das Landeskabinett am gestrigen Dienstag einen entsprechenden Referentenentwurf des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung zur Einleitung einer Verbändeanhörung verabschiedet. Dadurch soll das Geld schnell an die Kommunen weitergeleitet werden.

„Essen bekommt voraussichtlich über 56 Millionen Euro vom Bund für die Schulinfrastruktur. Mit dem Geld wird es bei der Modernisierung, dem Umbau oder der Erweiterung unserer Schulen endlich zügig vorangehen. Das Geld kann unsere Stadt auch für bauliche Aktivitäten zur weiteren Umsetzung der schulischen Inklusion oder sanitärer Anlagen nutzen. Der Referentenentwurf ist der Startschuss für die unbürokratische und vollständige Weiterleitung der Mittel vom Bund“, sagt Fabian Schrumpf MdL.

„Die zusätzlichen Mittel stammen aus dem Kommunalinvestitions­förderungsprogramm des Bundes. Der Bund hat das Kommunalinvestitionsförderungsprogramm erst kürzlich von 3,5 auf sieben Milliarden Euro aufgestockt, um finanzschwache Kommunen bei der Sanierung von Schulen zu unterstützen. Dafür hat sich die CDU stark gemacht und ich freue mich, dass mit diesen Bundesmitteln weitere Investitionen auch an Schulen in Essen möglich werden“, betont der Essener Bundestagsabgeordnete Matthias Hauer.

Hintergrund:

• Auf Grundlage des durch das „Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes“ vom 13. Juli 2017 neu ins Grundgesetz aufgenommenen Artikels 104c hat der Bund den Ländern 3,5 Milliarden Euro für Investitionen finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände in die Schulinfrastruktur zur Verfügung gestellt. Nordrhein-Westfalen erhält davon rund 1,12 Milliarden Euro.

• Aufgrund des gewählten Verteilschlüssels liegt der auf Nordrhein-Westfalen entfallende Anteil von rund 32 Prozent deutlich über der sonst üblichen Verteilung des so genannten Königsteiner Schlüssels von rund 21 Prozent.

• Ziel ist die Förderung von Investitionen in finanzschwachen Kommunen. Deshalb stützt sich die Verteilung der Mittel auf die Kriterien des Gemeindefinanzierungsgesetzes. Fördermittel erhalten diejenigen Städte, Gemeinden und Kreise, die in zumindest einem der Jahre 2015 bis 2017 Schlüsselzuweisungen aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz erhalten haben.

• Förderzeitraum: 01.07.2017 bis 31.12.2022 (für ÖPP-Projekte: 1 Jahr länger), Mindestinvestitionsvolumen: 40.000 Euro.

PDF-Version