Matthias Hauer MdB

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Wie die nationale Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie erfolgen kann, dazu sprach Matthias Hauer MdB am 9. Mai für die CDU/CSU-Fraktion im Plenum des Deutschen Bundestages. © Deutscher Bundestag

Rede im Plenum: Uploadfilter vermeiden

Matthias Hauer MdB hat sich in der Plenardebatte am 9. Mai für eine faire Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie ausgesprochen. „Über hunderttausend Menschen sind gegen Artikel 13 auf die Straße gegangen, sogar weit mehr haben die Onlinepetition unterzeichnet. Es gab sehr viele kritische Stimmen, und die haben wir ernst zu nehmen“, betonte der Essener Abgeordnete, der sich auch zuvor klar gegen den Einsatz von Uploadfiltern positioniert hatte.

„Wir als CDU/CSU haben die gegensätzlichen Positionen intensiv diskutiert und diese Sorgen aufgenommen“, so Hauer weiter. „Unser Vorschlag ist ein guter Kompromiss, um Uploadfilter überflüssig zu machen und gleichzeitig Internetplattformen in die Pflicht zu nehmen, die bislang hohe Gewinne mit dem geistigen Eigentum anderer erzielen.“ Auf Initiative von CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak MdB hatten die Rechts- und Digitalpolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion einen Kompromiss für die nationale Umsetzung erarbeitet. Mehr dazu: www.cdu.de/artikel/kompromiss-zum-urheberrecht-keine-uploadfilter

Die Rede von Matthias Hauer MdB können Sie sich hier ansehen und hier nachlesen.

Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung
Am 9. Mai hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung einen Gesetzentwurf beraten, mit dem das aktuelle Psychotherapeutengesetz aus dem Jahr 1998 und damit die Ausbildung der Psychotherapeuten novelliert wird. Anders als heute soll es künftig eine Direktausbildung für Psychotherapeuten geben. Der neue Ausbildungsweg soll im Rahmen eines fünfjährigen Hochschulstudiums Voraussetzung für die Erteilung der Approbation werden. Das Direktstudium gliedert sich in ein dreijähriges Bachelor- und ein zweijähriges Masterstudium und wird mit einer staatlichen psychotherapeutischen Prüfung abgeschlossen. Mit der Novellierung des Psychotherapeutengesetzes soll auch die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen verbessert werden.