Matthias Hauer MdB

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Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen

Am 8. November hat der Deutsche Bundestag über die Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Internethandel abgestimmt. Gleichzeitig wurden mit dem Gesetz weitere steuerliche Vorschriften geändert. Beispielsweise wurden Anpassungen an das EU-Recht sowie an die Rechtsprechung vorgenommen. Matthias Hauer MdB begleitete das Gesetzgebungsverfahren als Berichterstatter der Unionsfraktion im Ausschuss Digitale Agenda. Der über die Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf sieht insbesondere vor, dass Betreiber von elektronischen Marktplätzen künftig haften sollen, wenn Händler für die darüber bestellten Waren keine Umsatzsteuer abgeführt haben. Bei Amazon Marketplace etwa sind mehrere tausend gewerbliche Anbieter allein aus China und Hongkong registriert, die in Deutschland steuerlich nicht erfasst sind. Die Umsatzsteuer bringt dem Staat jährlich über 220 Milliarden Euro ein. „Bei 100 Millionen Päckchen, die aus Nicht-EU-Staaten in Deutschland ankommen, ist anzunehmen, dass der steuerliche Schaden nicht unbedeutend ist“, so Matthias Hauer. „Diesen Steuerhinterziehungen wollen wir einen Riegel vorschieben und so auch die Wettbewerbsfähigkeit der steuerehrlichen Unternehmen schützen.“